Gesetzliche Regelungen zur Pflege und Betreuung

Seniorenpflege, Seniorenbetreuung, Betreuung, Haushaltshilfe, Deutschland

Für die Pflege und Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie von Menschen mit Behinderung in Pflegeeinrichtungen und anderen Wohnformen gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen.

Die Gesetzgebungszuständigkeiten für das Heimrecht wurden durch die Föderalismusreform 2006 neu verteilt. Für den Erlass ordnungsrechtlicher Vorschriften sind seitdem die Länder zuständig. Die zivilrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Heimrechts fallen weiterhin in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Der Bund hat im Rahmen seiner Kompetenzen die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) weiterentwickelt. Das WBVG ist ein modernes Verbraucherschutzgesetz, welches am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Es stärkt die Rechte älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie von Menschen mit Behinderung, wenn sie Verträge über die Überlassung von Wohnraum verbunden mit Pflege- oder Betreuungsleistungen abschließen.

Heimgesetz

Die ordnungsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes werden seit der Föderalismusreform 2006 durch Regelungen der Bundesländer ersetzt. Mit Ausnahme von Thüringen haben inzwischen alle Bundesländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und eigene Gesetze und Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Heimrechts erlassen.

Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, jeder privat Krankenversicherte besitzt eine entsprechende Mitgliedschaft in der privaten Pflegeversicherung.