Hilfe und Pflege

Seniorenpflege, Seniorenbetreuung, Betreuung, Haushaltshilfe, Deutschland

Menschen, die im Alter auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, haben  sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Dementsprechend umfassend und differenziert ist das Angebot an Leistungen zur Hilfe, Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause, in einer betreuten Wohnform oder in einer stationären Pflegeeinrichtung.

Zentrale Anliegen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind es, dass eine qualitätsvolle Pflege gewährleistet wird, ältere Menschen mit Pflegebedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen können und pflegende Angehörige in ihrer Aufgabe angemessen unterstützt werden.

Servicetelefon “Wege zur Pflege”

Älteren Menschen ist es wichtig, selbstbestimmt leben zu können. Das gilt auch und besonders für Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Das Servicetelefon und Informationsportal „Wege zur Pflege“ ist ein Beratungsangebot rund um die Themen Pflege und Wohnen. Der Pflegewegweiser dient als Lotse zu den Angeboten vor Ort bei allen Fragen zur Pflege.

Die Familienpflegezeit

Mit der Familienpflegezeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, Angehörige zu pflegen und daneben weiterhin erwerbstätig zu bleiben. In der Familienpflegezeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit während einer Pflegephase von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden Wochenarbeitszeit reduzieren. In der Familienpflegezeit können Beschäftigte, die Angehörige pflegen, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden Wochenarbeitszeit reduzieren.

Gesetzliche Regelungen zur Pflege und Betreuung

Die Stärkung der Rechte von Pflegebedürftigen und die Verbesserung des Verbraucherschutzes sind seniorenpolitisch besonders wichtig. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist dabei ein wichtiger Baustein. Das WBVG hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und soll den Anspruch auf Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe verwirklichen, der in der “Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen” niedergeschrieben ist.

Bewohnerinnen und Bewohner sowie Bewohnerbeiräte können durch die vom Bundesfamilienministerium geförderten Projekte Beratung zu den Verträgen nach dem WBVG erhalten.

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Menschen können in verschiedenen Lebenslagen hilfe- und pflegebedürftig sein. Die “Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen” beschreibt, welche Rechte diese Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland haben und informiert, wie der Hilfe- und Pflegeprozess konkret gestaltet werden kann. Viele Einrichtungen und Dienste nutzen die Charta bereits als Instrument ihres Qualitätsmanagements oder zur Unterstützung ihrer täglichen Praxis.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Einen pflegebedürftigen älteren Menschen zu Hause zu betreuen, ist eine anspruchsvolle und anstrengende Tätigkeit. Nicht selten gehen Angehörige bei der häuslichen Pflege und Fürsorge über ihre eigenen Belastungsgrenzen hinaus. Das Bundesfamilienministerium fördert Projekte, um Krankheitssymptomen bei pflegenden Angehörigen vorzubeugen.

Ausbildung in der Altenpflege

Eine qualifizierte Ausbildung der Altenpflegerinnen und Altenpfleger, die Deckung des Fachkräftebedarfs und eine moderne Personalentwicklung in der Altenpflege sind entscheidend für eine gute Betreuung und Pflege älterer Menschen. Auf der Grundlage des Altenpflegegesetzes, das die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildung regelt, werden Projekte zur Ausbildung, zum Berufsfeld der Altenpflege und zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe durchgeführt.

Weiterentwicklung der Pflegeberufe

Neue Entwicklungen im Berufs- und Beschäftigungsbereich, insbesondere berufsfeldspezifische Anforderungen an Pflegefachkräfte, erfordern eine Weiterentwicklung der Pflegeausbildungen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Weiterentwicklung der Pflegeberufe” hat Eckpunkte zu wesentlichen Aspekten eines neuen Pflegeberufegesetzes entwickelt, die in die öffentliche Fachdiskussion eingebracht wurden und die Grundlage für den weiteren politischen Entscheidungsprozess zur Vorbereitung eines Gesetzentwurfes bilden.

Unterstützung für contergangeschädigte Menschen

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes im Jahr 2009 wurde die Lebenssituation von contergangeschädigten Menschen deutlich verbessert. Zusätzlich zu den Conterganrenten, die automatisch an die gesetzlichen Renten angepasst werden, erhalten Betroffene jährliche Sonderzahlungen.